ellog - Das E-Learning-Logbuch

Herzlich willkommen auf dem E-Learning-Logbuch der TU Dresden!

Wir informieren an dieser Stelle aktuell über E-Learning-Angebote und -Services insbesondere an der TU Dresden. Unser Angebot richtet sich vorrangig an die E-Learning-Akteure der TU Dresden, aber auch an alle E-Learning-Partner an Universitäten, Hochschulen sowie externen Einrichtungen, wie der Bildungsportal Sachsen GmbH.

Freitag, 30. Juni 2017

Praxisbeispiel: Bundestag beschließt neues Urheberrechtsgesetz

Hinsichtlich der Bereitstellung von Texten für die Hochschullehre bestand in letzter Zeit Unsicherheit, wie Materialien bspw. in Lernmanagementsystemen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Ein neues Gesetz soll hier nun mehr Klarheit schaffen. Das hat der Bundestag heute mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen.

Das Gesetz soll zum 01. März 2018 in Kraft treten und ist zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Nach vier Jahren soll die Regierung das Gesetz evaluieren, um auf dieser Grundlage über dessen Verlängerung zu entscheiden.


  • Zur Veranschaulichung der Lehre dürfen den Teilnehmenden und Lehrenden einer Lehrveranstaltung (zu nicht-kommerziellen Zwecken) bis zu 15% eines Werkes online zur Verfügung gestellt oder vervielfältigt werden (nach § 60a (1) UrhWissG).
  • Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Zeitung oder Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen vollständig genutzt werden (nach § 60a (2) UrhWissG).
  • Dafür soll eine pauschale oder auf Stichproben basierende Vergütung an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden (nach § 60h (3) UrhWissG).
  • Die Vergütung ist Aufgabe der Institution für die der Lehrende tätig ist (nach § 60h (5) UrhWissG).
Mit dieser Neuregelung entfällt der bisher für die E-Learning-Angebote relevante §52a UrhG.